Ihre Praxis für Logopädie in Denzlingen

Logopädische Praxis
Wilfried Vogel

Rosenstraße 15
79211 Denzlingen
denzlingen@vogel-logopaedie.de

07666 882859

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Anfahrt mit dem Auto

Eigene Praxisparkplätze
auf dem Parkplatz der Volksbank (Einfahrt Fröbelstraße)

Mit dem Zug

Haltestelle Denzlingen (Elztalbahn) 400 Meter Fußweg zur Praxis (5 Min.)

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Schritte zur Logopädischen Behandlung

  • Bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeeinträchtigungen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arzt in Verbindung. Von Ihrem Arzt erhalten Sie bei Bedarf eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie (Formblatt 13).
  • Ihre Verordnungen erhalten Sie von Hausärzten, Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden und Zahnärzten, Phoniatern, Neurologen und Internisten.
  • Der logopädische Ersttermin muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung durch Ihren Arzt stattgefunden haben. Normalerweise erhalten Sie von uns zügig einen Termin, es kann aber ratsam sein, die Verordnung erst nach einer Terminbestätigung unsererseits ausstellen zu lassen.
  • Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen bei ärztlicher Verordnung die Behandlungskosten von Kindern. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
  • Über die Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz wird Ihr behandelnder Arzt entscheiden. In der Regel erhalten Sie eine Verordnung für zunächst 10 Behandlungen à 30, 45 oder 60 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche. Bei Bedarf wird über eine Fortsetzung der Therapie entschieden.
  • Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch werden die einzelnen Bausteine der Therapie individuell mit Ihnen oder Ihrem Kind zusammen festgelegt.